klinischen Untersuchung zeige sich eine deutliche Besserung der Kraft in der unteren Extremität. Die Sensibilität sei nach wie vor gemindert. Rund ein Jahr nach dem Ereignis habe sich die Cauda erwartungsgemäss leider nur teilweise erholt. Glücklicherweise habe der Beschwerdeführer keine Schmerzen, aber er sei im Alltag massiv eingeschränkt. Durch seine Stuhlinkontinenz und bezüglich der Kraftminderung im linken Bein liege es natürlich auf der Hand, dass der Beschwerdeführer nicht auf dem Strassenbau arbeiten könne (VB 43 S. 4). Dr. med. H._____ hielt damit keine Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers in einer angepassten Tätigkeit fest.