Es habe eine sensible Störung in den von der Wurzel L3 versorgten Dermatomen bestanden. In beruflicher Hinsicht sei mithin davon auszugehen, dass die leichte Kraftminderung in den Beinen eine körperlich schwere Tätigkeit verunmögliche. Körperlich maximal leichte Tätigkeiten in Wechselbelastung könne der Beschwerdeführer jedoch ausüben. Funktionell nicht relevant für die berufsbezogenen Funktionen sei die Gefühlsstörung am Oberschenkel beidseits. Zusätzlich sei dokumentiert, dass eine Impotenz bestehe. Darüber hinaus liege eine Mastdarminkontinenz vor. Die Blasenentleerung sei ebenfalls gestört.