3.2. In der im Beschwerdeverfahren eingeholten Aktenbeurteilung vom 19. Februar 2024 hielt der RAD-Arzt Prof. Dr. med. E._____, Facharzt für Neurologie sowie Praktischer Arzt, fest, der Beschwerdeführer sei im Jahr 2022 an einer spinalen Enge operiert worden, die zu einem Caudasyndrom geführt habe. Im Verlauf sei es nach der Operation und im Zuge der Rehabilitation zu einer Besserung der Symptomatik gekommen. Der Beschwerdeführer sei offensichtlich nicht wesentlich in seiner Gehfähigkeit eingeschränkt. Es habe eine sensible Störung in den von der Wurzel L3 versorgten Dermatomen bestanden.