3. 3.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen mit Verweis auf die Berichte seiner behandelnden Ärztinnen und Ärzte vor, die der Verfügung zugrunde gelegte Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit sei nicht rechtsgenüglich erstellt (vgl. Beschwerde S. 4 ff.; Replik S. 3). Aus dem Protokolleintrag des RAD sei nicht ersichtlich, wer diese Zeilen verfasst habe und mit welchen Fachkenntnissen (vgl. Beschwerde S. 4). Die Aktenbeurteilung von Dr. med. C._____ vom 19. Juli 2023 beruhe nicht auf vollständigen Akten und nicht auf persönlicher Untersuchung des Beschwerdeführers (vgl. Beschwerde S. 6). Zudem habe Dr. med. C.__