2.4. Mit Replik vom 15. April 2024 hielt der Beschwerdeführer an den beschwerdeweise gestellten Anträgen fest. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 6. Dezember 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 53) zu Recht abgewiesen hat.