2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 6. Dezember 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung vom 6. Dezember 2024 vollumfänglich aufzuheben. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, die gesetzlichen Versicherungsleistungen auszurichten; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Gleichzeitig reichte er einen Bericht des Kantonsspitals B._____ vom 10. Oktober 2023 ein.