Die Befunde hätten bereits 2017 im MRI bestanden (VB 31 S. 3). Auch die Lendenwirbelsäule (LWS) des Beschwerdeführers sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit schon vor dem Unfall beeinträchtigt gewesen. Im MRI vom 6. September 2023 würden sich diesbezüglich altersentsprechende degenerative Veränderungen zeigen. Durch das MRI hätte eine überwiegend wahrscheinliche frische traumatische strukturelle Läsion ausgeschlossen werden können. Dem offiziellen radiologischen Befund sei zu folgen (VB 31 S. 4). Der Beschwerdeführer habe eine Prellung erlitten. Spätestens nach sechs Wochen seien die leichten Prellungen verheilt gewesen (VB 31 S. 5).