Dr. med. C._____ führte in seiner Beurteilung aus, das obere Sprunggelenk (OSG) des Beschwerdeführers sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit schon vor dem Unfall in stummer oder manifester Weise beeinträchtigt gewesen. Es zeigten sich das Bild einer Arthrose des oberen Sprunggelenkes bei osteochondraler Läsion der lateralen Talusschulter sowie ein Zustand nach Rupturen des Ligamentum fibulotalare anterius et fibulocalcaneare sowie auch Vernarbungen am Innenband (Ligamentum deltoideum).