2. Mittel-bis Hochtonschallempfindungsschwerhörigkeit beidseits (ICD- 10: H90.3) mit o Zustand binauraler Hörgeräteversorgung" Im Rahmen der angestammten Tätigkeit im Büro bestehe unter Berücksichtigung der qualitativen Einschränkungen, bei anzunehmendem langsamerem Arbeitstempo im Rahmen der Schwindelsymptomatik, (weiterhin) eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von 30 % (VB 89 S. 70; 53 S. 203). Die angestammte Tätigkeit sei als adaptiert einzustufen (VB 89 S. 71; 53 S. 204). Abgesehen von einer interkurrenten vollschichtigen Arbeitsunfähigkeit ergebe sich keine Änderung im Vergleich zu 2022 (VB 89 S. 70 f.).