In der Folge veranlasste die Beschwerdegegnerin sodann eine Verlaufsbegutachtung bei der BEGAZ unter zusätzlichem Einbezug der Disziplin Psychiatrie und Psychotherapie (Gutachten vom 20. Dezember 2023). Mit Verfügung vom 26. Juli 2024 verneinte die Beschwerdegegnerin schliesslich einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 16. September 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. In Aufhebung der angefochtenen Verfügung seien dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen zuzusprechen.