3.3.2. In somatischer Hinsicht macht die Beschwerdeführerin geltend, bei einer Adipositas-Erkrankung dürfe rechtsprechungemäss nicht ohne Weiters aus rechtlicher Sicht eine invalidisierende Wirkung entsprechender Beschwerden ausgeschlossen werden. Sie verkennt dabei indes, das vorliegend bereits aus medizinischer Sicht keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit durch die Adipositas-Erkrankung gutachterlich festgestellt werden konnte.