3. 3.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in ihrer Verfügung vom 19. Juli 2024 in medizinischer Hinsicht auf das von ihr eingeholte polydisziplinäre ABI- Gutachten vom 26. Januar 2024. Dieses vereint eine internistische Beurteilung durch Dr. med. C._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, eine neurologische Beurteilung durch Dr. med. D._____, Facharzt für -5-