2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 13. September 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei die Verfügung der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau, IV-Stelle, vom 19. Juli 2024 betreffend Ablehnung des Anspruchs auf Invalidenrente aufzuheben; 2. Es seien der Beschwerdeführerin mit Wirkung ab dem 1. Februar 2021 eine ganze IV-Rente oder eventuell eine Teilrente gemäss weiteren Abklärungen zuzusprechen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin;"