Hierzu holte sie unter anderem auf Empfehlung ihres internen Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) bei der ABI Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel, ein polydisziplinäres Gutachten ein, welches am 26. Januar 2024 erstattet wurde. Gestützt darauf stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 8. Mai 2024 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen am 10. Juni 2024 Einwände erhoben hatte, wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren betreffend Invalidenrente schliesslich mit Verfügung vom 19. Juli 2024 ab.