Die blosse Möglichkeit eines natürlichen Kausalzusammenhangs zwischen einem Unfall und einer Gesundheitsstörung genügt für die Begründung eines Leistungsanspruches sodann nicht (vgl. E. 2. hiervor). Die Beurteilung von Dr. med. univ. E._____, sowie die im Bericht vom 5. September 2024 von der Physiotherapeutin F._____ festgehaltene Diagnose "Posttraumatische Frozen Shoulder und SLAP li nach axialem Stauchungstrauma 11/2022" (BB 4) und die Einschätzung von Dr. med.