4. 4.1. Der Beschwerdeführer bringt mit Verweis auf die Beurteilungen seiner behandelnden Ärzte sinngemäss vor, die linksseitigen Schulterbeschwerden deretwegen er ab dem 1. März 2023 in Behandlung gestanden habe, seien auf das Ereignis vom 18. November 2022 zurückzuführen. Zudem würden im Einspracheentscheid vom 12. Juli 2024 Aussagen zu Schmerzen und Daten gemacht, die nicht stimmen würden (vgl. Beschwerde).