14a IVG vorausgesetzten acht Stunden pro Woche, geschweige denn die für eine von der IV nach erfolgreichem Abschluss der Vorbereitungsmassnahme finanzierte erstmalige berufliche Ausbildung nach Art. 16 IVG vorausgesetzte 50%ige Arbeits- bzw. Ausbildungsfähigkeit. Letztere erreicht sie nicht einmal unter Miteinbezug des vom Privatgymnasium B._____ angeführten Selbststudiums-Anteils von wöchentlich 12 Stunden (BB 5), welcher von dieser zwar als Minimum genannt, aber in seinem tatsächlichen Ausmass (mangels vorausgesetzter Präsenz) nicht überprüfbar ist.