2.3. Mit Eingabe vom 5. Dezember 2024 reichte die Beschwerdeführerin einen weiteren medizinischen Bericht ein. 2.4. Mit Eingabe vom 10. März 2025 teilte die Beschwerdeführerin unter Beilage der entsprechenden Mitteilung der Beschwerdegegnerin vom 26. Februar 2025 mit, dass diese das Geburtsgebrechen Ziffer 405 (Autismus-Spekt- rum-Störungen) des Anhangs der Verordnung des EDI über Geburtsgebrechen (GgV-EDI) mittlerweile anerkannt habe. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: