Nach Rücksprache mit dem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) teilte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit, dass sie dafür keine Kostengutsprache erteile, da vor einer entsprechenden Ausbildung unbedingt ein Aufbautraining zu empfehlen sei. Entsprechend schloss die Beschwerdegegnerin, nachdem sich die Beschwerdeführerin für die Weiterführung der Schule entschieden hatte, am 19. März 2024 die beruflichen Massnahmen ab. Mit Eingabe vom 3. Mai 2024 beantragte die Beschwerdeführerin die Weiterführung der beruflichen Massnahmen und die Kostenübernahme für die Matura-Ausbildung beim Privatgymnasium B._____.