Im Dezember 2023 erteilte die Beschwerdegegnerin Kostengutsprache für erste berufliche Massnahmen (Berufsberatung). Am 29. Februar 2024 teilte die Beschwerdeführerin der Beschwerdegegnerin mit, dass sie sich für eine Matura-Ausbildung selbstständig beim Privatgymnasium B._____, angemeldet habe. Nach Rücksprache mit dem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) teilte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit, dass sie dafür keine Kostengutsprache erteile, da vor einer entsprechenden Ausbildung unbedingt ein Aufbautraining zu empfehlen sei.