1. Die 2006 geborene Beschwerdeführerin wurde am 21. April 2023 von ihren Eltern unter Angabe von Angststörungen und Verdacht auf eine Autismus- Spektrum-Störung (ASS) bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (medizinische Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet. Am 4. Juli 2023 erfolgte unter Angabe derselben Beeinträchtigungen sowie einer sozialen Phobie eine Anmeldung für berufliche Massnahmen. Im Dezember 2023 erteilte die Beschwerdegegnerin Kostengutsprache für erste berufliche Massnahmen (Berufsberatung).