3.2.3. Die zuzusprechende reine Stundenentschädigung (Honorar ohne Spesenpauschale, zuzüglich MwSt.) beträgt nach dem Dargelegten Fr. 2'529.50 (= Fr. 2'600.00 – [0.03 x Fr. 2'351.25]), was bei einem Stundenansatz von Fr. 180.00 einem Aufwand von 14.05 Stunden entspricht. Der vom Rechtsvertreter geltend gemachte Aufwand beträgt nur 11.83 Stunden, womit eine weitere Überprüfung der Kostennote nicht erforderlich ist.