9.3.2. Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers reichte anlässlich der Verhandlung vom 9. April 2025 eine Kostennote ein, die einen Zeitaufwand von 12.82 Stunden à Fr. 250.00, Barauslagen von Fr. 138.80 und Mehrwertsteuer von Fr. 270.85, gesamthaft somit Fr. 3'614.65 umfasst. - 16 -