vermerkt ist (VB 34). Des Weiteren findet sich im aktenkundigen Protokoll per 1. Oktober 2024 ein Eintrag vom 6. Juli 2020, in welchem festgehalten wurde, dass der Beschwerdeführer überfordert sei, im Vordergrund die Schmerzen sehe und die Perspektive für eine Neuorientierung fehle. Einem weiteren Eintrag vom 28. September 2020 ist sodann zu entnehmen, der Beschwerdeführer sehe sich nach wie vor nicht arbeitsfähig. Er sei der Ansicht, dass er die Unterstützung der Arbeitsvermittlung respektiere, aber da er sich nicht arbeitsfähig sehe, nütze ihm das nicht viel. Er wünsche daher eine Bestätigung der "Ablehnung für MB".