8.3. Nach Lage der Akten veranlasste die Beschwerdegegnerin berufliche Massnahmen und lud den Beschwerdeführer am 19. Juni 2020 zu einem Standortgespräch ein (VB 31). Gemäss Zwischenbericht Integration vom 30. Juni 2020 habe sich der Beschwerdeführer "in der Kommunikation auf alles was nicht mehr geht fixiert, auf die Schmerzen, auf das Humpeln, auf die Versicherung die nicht zahlt, auf die aktuelle und bevorstehende Arthrose […], usw.". Als Eingliederungsziel wurde festgehalten, dass sich der Beschwerdeführer von der früheren Tätigkeit als Lastwagenchauffeur löse und sich für eine berufliche Neuorientierung öffne (VB 32).