7.5.2. Das Valideneinkommen ist gestützt auf die Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin des Beschwerdeführers (VB 10 S. 6) unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung bis 2023 (vgl. die Tabelle Nominallohnindex, Männer, 2011-2023, Ziff. 49-53) auf Fr. 80'315.00 (Fr. 78'800.00 x 106.0/104.0) festzusetzen.