7.2. 7.2.1. Per September 2020 ist das Valideneinkommen gestützt auf die Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin des Beschwerdeführers betreffend das Jahr 2019 (VB 10 S. 6: 13 Monatslöhne à Fr. 5'600.00 sowie Spesen für Kost und Logis à Fr. 500.00 pro Monat) unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung bis 2020 (vgl. die LSE-Tabelle Nominallohnindex, Männer, 2011-2023, Ziff. 49-53) auf Fr. 78'270.00 (Fr. 78'800.00 x 103.3/104.0) festzusetzen, was vom Beschwerdeführer nicht bestritten wird.