Diesbezüglich ist zum einen darauf hinzuweisen, dass der Gutachter das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nachvollziehbar verneinte. Typische Merkmale einer PTBS seien das wiederholte Erleben des Traumas in sich aufdrängenden Erinnerungen (Nachhallerinnerungen, Flashbacks), oder in Träumen, vor dem Hintergrund eines andauernden Gefühls von Betäubtsein und emotionaler Stumpfheit, Gleichgültigkeit gegenüber anderen Men- -7-