Ab Beginn der ambulanten psychiatrischen Behandlung am 11. März 2020 sei die Arbeitsfähigkeit bis Mitte Juli 2020 aufgehoben gewesen. Danach habe bis Ende 2020 eine 50%ige, ab Anfang 2021 eine 70%ige sowie ab Anfang 2022 eine 80%ige Arbeitsfähigkeit bestanden. Vorübergehend aufgehoben gewesen sei sie überdies nach den operativen Eingriffen zur Teil- -5- materialentfernung von zwei dorsalen Schrauben am 14. Februar 2020 für maximal zwei Monate und nach Arthroskopie am linken Kniegelenk am 19. April 2021 ebenfalls für maximal zwei Monate (VB 88.1 S. 7 f.).