Tätigkeiten, die Assoziationen an den erlittenen Unfall hervorriefen, seien nicht geeignet. Geeignet sei eine leichte, wechselbelastende, primär sitzende Tätigkeit ohne Treppensteigen und Leiternsteigen oder in die Hocke gehen. Kauern oder knien seien möglich. Ausgeprägte Nässe und Kälte sollten vermieden werden. Retrospektiv sei die Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit ab dem Unfall vom 7. August 2019 bis Mitte November 2019 aufgehoben gewesen. Danach habe zunächst eine 80%ige Arbeitsfähigkeit bestanden. Ab Beginn der ambulanten psychiatrischen Behandlung am 11. März 2020 sei die Arbeitsfähigkeit bis Mitte Juli 2020 aufgehoben gewesen.