3. 3.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung im Wesentlichen auf das bidisziplinäre SMAB-Gutachten vom 29. August 2022, welches eine psychiatrische sowie eine rheumatologische Beurteilung umfasst. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 88.1 S. 5): "1. Reaktion auf schwere Belastung, nicht näher bezeichnet (ICD-10: F43.1)