2.5. Am 9. April 2025 fand die vom Beschwerdeführer beantragte öffentliche Verhandlung nach Art. 6 Ziff. 1 EMRK statt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 14. August 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 134) zu Recht ab 1. September 2023 eine ganze sowie ab 1. April 2024 67 % einer ganzen Rente zugesprochen hat.