Das SMAB-Gutachten wurde in der Folge am 29. August 2022 erstattet. Mit Vorbescheid vom 30. November 2022 kündigte die Beschwerdegegnerin erneut die Abweisung des Rentenbegehrens des Beschwerdeführers an. Dagegen erhob der Beschwerdeführer erneut Einwände. Die Beschwerdegegnerin nahm daraufhin Rücksprache mit dem RAD. Nach abermals durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 14. August 2024 schliesslich ab dem 1. September 2023 eine ganze sowie ab dem 1. April 2024 67 % einer ganzen Rente zu.