1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Chauffeur tätig. Am 5. Dezember 2019 meldete er sich unter Hinweis auf Beschwerden an seinem linken Bein nach einem Unfall bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin diverse Abklärungen und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Vorbescheid vom 29. September 2020 stellte sie dem Beschwerdeführer sodann die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht.