_ fest, die Frage sei, ob die Bauarbeiten als mittelschwer taxiert werden könnten. Die Gutachter würden jedenfalls davon ausgehen, dass die angestammten Tätigkeiten diesem mittelschweren Profil entsprechen würden. Aus RAD-Sicht sei zu ergänzen, dass dies für die Tätigkeit als Maschinist, Staplerfahrer und Kranführer wohl eher zutreffe als für diejenige des Bauarbeiters (VB 98 S. 2)