fest, die neu diagnostizierte generalisierte Gefässsklerose stehe seines Erachtens nicht in einem Zusammenhang mit den vom Beschwerdeführer geschilderten Beschwerden (VB 134 S. 10). In der "Diag- nose- und Problemliste" des behandelnden Arztes D._____ vom 21. Juli 2022 wurden des Weiteren keine nicht bereits zum Zeitpunkt der Erstellung des SMAB-Gutachtens vom 15. März 2017 (vgl. E. 3.1. hiervor) bekannten Diagnosen oder Befunde aufgeführt (VB 134 S. 8).