Bezüglich der Aortendilatation sei eine Kontrollsonografie empfohlen worden. Bezüglich der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit vom Unterschenkeltyp sei geschrieben worden, dass diese sehr gut kompensiert sei. Eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit ergebe sich hierdurch nicht. Neue psychiatrische Berichte würden nicht vorliegen. Zusammenfassend ergebe sich weiterhin keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit über die damals attestierte hinaus. Ob noch immer eine Einschränkung von 20 % aus psychiatrischen Gründen bestehe, könne nicht gesagt werden (VB 143 S. 5). Medizinisch-theoretisch bestehe weiterhin eine mindestens 80%ige