eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit nicht plausibilisieren (VB 142 S. 1 f.). 3.2.2. Dr. med. C._____ führte in ihrer Aktenbeurteilung vom 18. März 2024 aus, bereits im polydisziplinären Gutachten vom 15. März 2017 (vgl. E. 3.1. hiervor) seien multiple Diagnosen aus den verschiedensten Fachgebieten erfasst worden. Nach kritischer Diskussion der Diagnosen und Befunde seien eine 80%ige Arbeitsfähigkeit festgestellt worden und eine 20%ige Einschränkung aus psychiatrischer Sicht. Aktuell würden sich gemäss der RAD-internen Aktennotiz vom 16. März 2024 (vgl. E. 3.2.1. hiervor) auf orthopädischem Gebiet keine substanziellen neuen Befunde ergeben.