1. 1.1. Der 1964 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 31. März 2015 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin erwerbliche sowie medizinische Abklärungen, in deren Rahmen sie den Beschwerdeführer begutachten liess (Gutachten der SMAB AG, St. Gallen [SMAB], vom 15. März 2017). Nach Rücksprachen mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD), dem Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 15. Januar 2018 ab.