__ vom 29. Dezember 2023 (VB 127-142) zu den Akten. Mit Revisionsgesuch vom 28. November 2023 hat die Beschwerdeführerin bei der IV-Stelle eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes geltend gemacht und die Ausrichtung einer ganzen Rente der IV beantragt (VB 135). Mit Vorbescheid vom 2. August 2024 teilte die IV-Stelle der Beschwerdeführerin mit, dass sie auf ihren Antrag nicht eintreten werde, da keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes glaubhaft gemacht worden sei (VB 182). 4.2. Gemäss der Schadenminderungspflicht, die einen allgemeinen Grundsatz des Sozialversicherungsrechts darstellt, hat ein Leistungsansprecher das -5-