Mit Schreiben vom 22. November 2023 teilte die Beschwerdeführerin der Beschwerdegegnerin mit, dass sie sich seit August 2023 in stationärer Behandlung befinde, welche voraussichtlich bis vor Weihnachten 2023 daure, und es ihr deshalb "in dieser Zeit" aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sei, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (VB 113). Mit Schreiben vom 15. Januar 2024 reichte die Beschwerdeführerin den Austrittsbericht der Klinik B._____ vom 29. Dezember 2023 (VB 127-142) zu den Akten.