Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1992 geborene Beschwerdeführerin bezieht eine Viertelsrente der Invalidenversicherung und meldete sich am 12. Juli 2023 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Ergänzungsleistungen zu ihrer Invalidenrente an. Mit Verfügung vom 24. Oktober 2023 sprach ihr die Beschwerdegegnerin Ergänzungsleistungen ab Juli 2019 zu, wobei sie ein hypothetisches Einkommen der Beschwerdeführerin berücksichtigte. Dagegen hob die Beschwerdeführerin am 22. November 2023 Einsprache.