Er führte aus, der Beschwerdeführer habe eine KV-Lehre absolviert und zuletzt als selbständiger Berater im IT-Bereich gearbeitet. Er habe am 8. Dezember 2012 ein heftiges Rückfussdistorsionstrauma links beim Schneeräumen erlitten. Die bisherige Tätigkeit als selbständiger Projektleiter im IT-Bereich sei verbunden mit Reisetätigkeit sowie gehender und stehender Belastung. Auch Heben und Tragen seien Teil der täglichen Arbeit. Diese Tätigkeiten seien aufgrund der degenerativen Gelenkveränderung ungünstig und nicht mehr möglich.