1.2. In der Folge meldete sich der Beschwerdeführer am 12. Oktober 2022 aufgrund eines am 8. Dezember 2012 erlittenen Unfalles erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug der IV an. Diese tätigte in der Folge Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht und zog die Akten der Unfallversicherung bei. Mit Verfügung vom 14. September 2023 wies die Beschwerdegegnerin den Rentenanspruch des Beschwerdeführers nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren gestützt auf eine Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ab und stellte dem Beschwerdeführer einen Entscheid über Unterstützung bei der Stellensuche in Aussicht.