Am 16. Oktober 2007 meldete sich der Beschwerdeführer erneut aufgrund einer Schulteroperation zum Bezug von Leistungen (Arbeitsvermittlung) der IV an. Mit Verfügung vom 28. Juli 2009 sprach die Beschwerdegegnerin ihm eine erneut befristete Rente vom Oktober 2007 bis Mai 2008 zu.