Vorliegend sind den Akten jedoch keine unerkannten oder ungewürdigten Aspekte zu entnehmen, welche das asim-Gutachten vom 29. Dezember 2022 in Frage stellten könnten. So setzte sich Prof. Dr. med. D._____ einlässlich mit den Beurteilungen der behandelnden und gutachterlich tätigen Ärzte auseinander (VB 167 S. 83 ff.) und stellte fest, dass die behandelnden Psychotherapeuten bereits ab Oktober 2016 die Diagnose einer schweren depressiven Störung gestellt (erstmals im April 2017) und daran im Wesentlichen bis Februar 2020 auch festgehalten hätten (VB 167 S. 92). Zudem hätten die Behandler die Arbeitsfähigkeit seit Beginn der Behandlung bis heute (28. September 2022; vgl. VB 167 S. 64)