" 1. Die Verfügung vom 12. Juli sei aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin ab dem 1. Januar 2017 eine unbefristete Rente auszurichten. Eventualiter: 2. Die Verfügung vom 12. Juli sei aufzuheben und es sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zur erneuten Abklärung des medizinischen Sachverhaltes zurückzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. 3% Kleinspesenpauschale und MwSt.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 10. Oktober 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.