1. 1.1. Die 1970 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 12. Mai 2016 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 16. Mai 2017 wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren ab. Die hiergegen von der Beschwerdeführerin erhobene Beschwerde hiess das hiesige Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2017.500 vom 12. Dezember 2017 teilweise gut, hob die angefochtene Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung und Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück. Mit Verfügung vom 25. Januar 2019 wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren erneut ab.