Die Beurteilungen der Dres. med. B._____ (E. 3.2.) und C._____ (E. 3.3.) sind in sich schlüssig und plausibel begründet. Die Akten, auf die sie sich stützten, beruhen auf verschiedenen persönlichen Untersuchungen sowie Bildgebungen und ergeben ein vollständiges Bild betreffend den vorliegend -8-