Diesem Bericht und auch den weiteren Akten sind keine Hinweise oder Befunde zu entnehmen, welche die Schmerzen der Beschwerdeführerin in Bezug auf die am 3. Februar 2023 erlittene Kontusion erklären würden. Dr. med. D._____ nimmt denn auch in seinem Bericht vom 30. Oktober 2023 keinen Bezug auf die nicht nur im Moment seiner eigenen Untersuchung, sondern auf die bereits im Zeitpunkt der Untersuchung durch Dr. med. E._____ fehlenden klinischen Hinweise für eine Kontusion wie Prellmarken oder Hämatombildung.